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Vertrauensschadenversicherung
Wer „fremde“ Mitarbeiter mit der Betreuung und Verwaltung von Vermögenswerten betraut, muss leider auch damit rechnen, dass diese Personen das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen und in
die eigene Tasche wirtschaften. Schäden in diesem Zusammenhang können für jeden Arbeitgeber bedrohliche Ausmaße annehmen.
Die Vertrauensschadenversicherung kann Untreuehandlungen von Mitarbeitern auch nicht verhindern, aber vor den finanziellen Folgen schützen!
Unternehmer und Entscheidungsträger orientieren sich bei ihren Überlegungen zum Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung an den vorhandenen betriebsinternen Mechanismen. Sie gehen dabei davon aus, durch:
- Kontrollen
- Revisionen
- Personalauswahlverfahren
- Vollmachtregelungen
- Kompetenzüberwachungen
alles getan zu haben, um der Gefahr von Treuebruchhandlungen entgegenzuwirken. Sie sehen folglich keinen Bedarf sich zusätzlich zu sichern. Das ist falsch, denn die Praxis beweist tagtäglich, dass Unterschlagungen und Treuebruchdelikte durch noch so umfangreiche und noch so aufwendige Kontrollen nicht zu verhindern sind. Warum das so ist, löst immer wieder Fragen aus. Plausibel lassen sie sich kaum beantworten.
Nur so viel:
Kontrollen und Revisionen beinhalten nun einmal auch Schwachstellen, die von geschickten Betrügern ausgenutzt werden können.
Was ist versichert?
Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Ihr Unternehmen bei Vermögensschäden, die Ihnen aufgrund vorsätzlich, unerlaubter Handlungen wie z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Untreue entstehen. Auch unmittelbare Schäden aufgrund von Computersabotage, Geheimnisverrat oder Täuschungsschäden von außenstehenden Dritten durch Betrug sind versichert.
Zusätzlich werden Ihnen - größtenteils - die Kosten, die bei der Rechtsverfolgung oder der Ermittlung des Schadens entstehen ersetzt.
Sie interessieren sich für die Vertrauensschadenversicherung oder haben weitere Fragen? Ihr Gracher-Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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