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Vertrauensschadenversicherung

Wirtschaftskriminalität und Cyberverbrechen nehmen zu – schon heute ist mindestens jedes zweite Unternehmen in Deutschland davon betroffen. Wenn dadurch ein Schaden mutwillig oder versehentlich von Mitarbeitern oder Vertrauten verursacht worden ist, hilft die Vertrauensschadenversicherung (VSV) gegen die finanziellen Risiken.

Vorteile

  • Absicherung gegen Schäden durch Betrug, Sabotage, Diebstahl, Geheimnisverrat, Untreue, Korruption und Cyberdelikte durch Betriebsangehörige und Vertraute
  • Schäden durch eigene Mitarbeiter sowie Schäden durch Dritte sind abgesichert
  • Schutz vor Haftungsrisiken des Geschäftsführers oder Vorstands des Unternehmens (§43 GmbHG, §93 AktG n.F.)

Unabhängig von Branche und Größe sind immer mehr Unternehmen von Veruntreuung und Betrug betroffen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Vertrauensschadenversicherung, damit Sie vor den Folgen kriminellen Verhaltens besser geschützt sind. Fragen Sie uns zur VSV und auch zur Cyberversicherung. Wir unterstützen Sie gerne bei der klaren Abgrenzung beider Produkte und entschärfen auch das „Subsidaritätsrisiko“ zwischen agierenden Versicherern im etwaigen Schadensfall.

Die Cyberversicherung legt den Schwerpunkt auf das allgemeine Cyber-Risikomanagement, inklusive Schutz vor Betriebsunterbrechungen, fahrlässigen Bedienfehlern und unvorhersehbaren technischen Störungen. Die Vertrauensschadenversicherung hingegen deckt Risiken durch kriminelle Handlungen von innen und außen ab, wie z.B. gezielte Hackerangriffe und Vermögensschäden durch Betrugsdelikte. Beide Arten von Versicherungen sind angesichts der zunehmenden Wirtschaftskriminalität sehr zu empfehlen. Schon heute ist mehr als jedes zweite Unternehmen davon betroffen. Häufig stammen die „Täter“ dabei aus dem eigenen Unternehmen – und handeln nicht bewusst böswillig: Beim bekannten „Payment Diversion“-Betrug leistet der Mitarbeiter aufgrund einer Täuschung Zahlungen an betrügerische Konten. Statt den wahren Lieferanten zu bezahlen, wird das Geld an den Betrüger überwiesen. Die Vertrauensschadenversicherung bietet in solchen Fällen Schutz und minimiert die finanziellen Verluste.

Vertrauensschadenversicherung – wenn Ihr Vertrauen missbraucht worden ist

Aber eine Straftat muss nicht immer so hinterlistig von anonymen Außenstehenden initiiert worden sein. Ein klassischer Fall ist der Verkauf von Waren auf eigene Rechnung. Geheimnisverrat durch eigene Mitarbeiter, vorsätzliche Schäden durch Vertrauenspersonen oder Unterschlagung gehören zu weiteren Wirtschaftstaten, deren finanzielle Folgen durch eine Vertrauensschadenversicherung abdeckt werden. Eine Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Straftat bei der Polizei anzeigen.

Vertrauensschadenversicherung mindert persönliches Haftungsrisiko

Vertrauensschadenversicherungen schützen Ihr Unternehmen und auch Sie als Organ persönlich vor den direkten oder indirekten Folgen wie Reputationsschäden oder Ansprüchen Dritter. Denn als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied haften Sie im Rahmen Ihrer Organisationspflicht persönlich: Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Unternehmen strukturell in der Lage ist, wirtschaftliche und finanzielle Risiken zu identifizieren. Als Organ müssen Sie nachweisen können, dass Sie alle wesentlichen Unternehmensvorgänge überwachen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen sowie „Worst-Case-Absicherungen“ für alle relevanten Risiken bestehen. Zu Ihrer Sorgfaltspflicht gehört es auch zu prüfen, ob der bisherige Versicherungsschutz ausreichend war. In Zeiten zunehmender Cyberkriminalität sind Vertrauensschaden- und Cyberversicherungen essenziell, um auch persönlich abgesichert zu sein. Denn die D&O-Versicherung schützt nur vor fahrlässigen Handlungen und deckt vorsätzliche Taten Dritter gar nicht ab.

Unabhängig von Branche und Größe sind immer mehr Unternehmen von Veruntreuung und Betrug betroffen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Vertrauensschadenversicherung, damit Sie vor den Folgen kriminellen Verhaltens besser geschützt sind. Fragen Sie uns zur VSV und auch zur Cyberversicherung. Wir unterstützen Sie gerne bei der klaren Abgrenzung beider Produkte und entschärfen auch das „Subsidaritätsrisiko“ zwischen agierenden Versicherern im etwaigen Schadensfall.

Während der Schwerpunkt der Cyberversicherung vor allem bei allgemeinen Cyber-Risikomanagement liegt und u.a. für Betriebsunterbrechungsschäden oder fahrlässigeFalschbedienung sowie unvorhergesehene technische Probleme liegt, liegt der Schwerpunkt der Vertrauensschadenversicherung bei kriminellen Handlungen von innen und außen. Ihr Unternehmen vor allem gegen gezielte Hackerangriffe, Vermögensschäden durch Straftaten, Betrugsdelikte und Täuschungsschäden durch Dritte abgesichert. Beide Versicherungen sind dringend zu empfehlen, denn schon heute ist mehr als jedes zweite Unternehmen von Wirtschaftskriminalität betroffen. Und es werden jedes Jahr mehr. Dabei kommen mehr als 60 Prozent aller Täter aus dem eigenen Unternehmen. Dabei handelt nicht jeder Täter böswillig:

Bei dem bekannten „Payment Diversion“- Betrugsschema geben sich Außenstehende als Geschäftspartner oder Lieferanten des betrogenen Unternehmens aus. Im guten Glauben überweist dann ein Mitarbeiter zum Beispiel einen Betrag auf ein meist ausländisches Konto als Bezahlung für eine gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung. Bei der Aufdeckung des Betrugs ist es dann meist zu spät, das Geld wieder zurückzuholen, da das Konto bereits geräumt worden ist. Die Vertrauensschadenversicherung greift in diesem Fall – oder falls sich jemand fälschlich als Geschäftspartner/Lieferant ausgibt und deshalb eine Bezahlung auf abweichende oder neue Konten erfolgt. Manche Betrüger geben sich auch als Kunden aus und bestellen Waren an eine abweichende Lieferadresse oder holen die Ware direkt selbst ab. Häufig fällt Ihnen der Betrug erst auf, wenn Sie vergeblich eine Zahlung anmahnen – und der „Kunde“ nicht mehr existiert.

Vertrauensschadenversicherung – wenn Ihr Vertrauen missbraucht worden ist

Aber eine Straftat muss nicht immer so hinterlistig von anonymen Außenstehenden initiiert worden sein. Ein klassischer Fall ist der Verkauf von Waren auf eigene Rechnung. Geheimnisverrat durch eigene Mitarbeiter, vorsätzliche Schäden durch Vertrauenspersonen oder

Unterschlagung gehören zu weiteren Wirtschaftstaten, deren finanzielle Folgen durch eine Vertrauensschadenversicherung abdeckt werden. Eine Voraussetzung ist natürlich, dass Sie die Straftat bei der Polizei anzeigen.

Vertrauensschadenversicherung mindert persönliches Haftungsrisiko

Vertrauensschadenversicherungen versichern nicht nur Ihr Unternehmen gegen die kostspieligen direkten oder indirekten Folgen wie Reputationsschaden oder Forderungen von Kunden oder Lieferanten ab, sondern auch Sie als Organ persönlich. Denn Sie haften als GmbH-Geschäftsführer oder Vorstand im Rahmen Ihrer Organisationspflicht persönlich dafür, dass Ihr Unternehmen strukturell in der Lage ist, relevante wirtschaftliche und finanzielle Risiken zu identifizieren. Zu Ihrer Sorgfaltspflicht gehört es auch zu prüfen, ob der bisherige Versicherungsschutz noch ausreichend war. Sie müssen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat nachweisen können, dass Sie durch ein ausreichendes Informations- und Risikomanagement sichergestellt haben, dass Sie über alle wesentlichen Vorgänge im Unternehmen unterrichtet sind und für alle relevanten Risiken angemessene Sicherheitsmaßnahmen sowie „Worst-Case-Absicherungen“ bestehen. Angesichts zunehmender Gefahr insbesondere durch Cyberkriminalität sind eine Vertrauensschadenversicherung und Cyberversicherung nicht zuletzt aus persönlichen Gründen eine sinnvolle Absicherung,

da die D&O-Versicherung lediglich vor Schäden durch Fahrlässigkeit schützt. Das Risiko, dass Dritte vorsätzlich unerlaubt handeln, ist hingegen gänzlich außen vor.

Sie müssen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat nachweisen können, dass Sie durch ein ausreichendes Informations- und Risikomanagement sichergestellt haben, dass Sie über alle wesentlichen Vorgänge im Unternehmen unterrichtet sind und für alle relevanten Risiken angemessene Sicherheitsmaßnahmen sowie „Worst-Case-Absicherungen“ bestehen. Angesichts zunehmender Gefahr insbesondere durch Cyberkriminalität sind eine Vertrauensschadenversicherung und Cyberversicherung nicht zuletzt aus persönlichen Gründen eine sinnvolle Absicherung, da die D&O-Versicherung lediglich vor Schäden durch Fahrlässigkeit schützt. Das Risiko, dass Dritte vorsätzlich unerlaubt handeln, ist hingegen gänzlich außen vor.