Gewährleistungsbürgschaft
Auch nach Abnahme einer Leistung können während der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten – beispielsweise Mängel im Bau. Damit der Auftraggeber sicher sein kann, dass der Auftragnehmer seiner Gewährleistungspflicht nachkommt, wird häufig eine Gewährleistungsbürgschaft (auch „Bürgschaft für Mängelansprüche“ genannt) gefordert.
Vorteile
- Absicherung, dass der Auftragnehmer seinen Gewährleistungspflichten nachkommt
- Kein liquiditätsmindernder Bareinbehalt
Während die Vertragserfüllungsbürgschaft in der Regel die Leistungen bis zur Abnahme absichert, schützt die Gewährleistungsbürgschaft den Auftraggeber nach der Abnahme. Wir finden für beide Bürgschaften das beste Angebot für Sie. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Gewährleistungsbürgschaft gegen spätere Mängel
Der Auftraggeber erwartet, dass er seine Leistung – beispielsweise ein Gebäude – ohne Sach- und Rechtsmängel erhält. So ist bei einem Bauvertrag der Auftragnehmer verpflichtet, das Bauwerk bei der Abnahme ohne Sachmängel zu übergeben. Allerdings kann es passieren, dass es Baumängel gibt, der Auftragnehmer diese aber nicht beseitigen kann – weil er beispielsweise zwischenzeitlich insolvent ist. Auch nach der Übergabe können während der vertraglich vereinbarten Gewährleistungspflicht Mängel zutage treten, die bei der Abnahme noch nicht erkennbar waren. Auch hier kann es passieren, dass der Auftragnehmer während dieser Gewährleistungspflichtzeit insolvent geworden ist und daher die Mängel nicht mehr beseitigt.
Dieses Risiko sichern Auftraggeber durch Gewährleistungsbürgschaften ab. So springt der Bürge – eine Bank oder eine Versicherung – ein, wenn der Auftragnehmer seine Gewährleistungspflicht nicht erfüllen kann.
Bareinbehalt oder Gewährleistungsbürgschaft?
Statt einer Gewährleistungsbürgschaft können Auftraggeber auch einen Bareinbehalt einfordern. Dieser liegt in der Regel bei 5 Prozent der gesamten Rechnungssumme und wird vom Auftraggeber einbehalten, solange die Gewährleistungsfrist gilt. Für den Auftragnehmer bedeutet dies aber, dass er solange auch auf seine volle Bezahlung (und damit hilfreiche Liquidität) verzichten muss. Darum nutzen Auftragnehmer gerade bei größeren Aufträgen, wie sie im Bau, aber auch bei Investitionsgütern typisch sind, Gewährleistungsbürgschaften. Damit mindern sie auch ihr eigenes Risiko, dass der der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung der verbliebenen 5 Prozent nicht nachkommt.