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Insolvenzanfechtung

Vorsicht bei Insolvenz Ihres Kunden: Insolvenzverwalter können auch lang zurückliegende Zahlungen zurückfordern, um sie in die Insolvenzmasse einzubringen. So können längst abgeschlossene Transaktionen zum großen Risiko werden. Spezielle Versicherungen gegen Insolvenzanfechtungen helfen dagegen.

Vorteile

  • kein Risiko durch Insolvenzanfechtung längst abgeschlossener Geschäfte
  • Absicherung der direkten Schäden aus der Rückzahlung sowie Anwaltskosten

Trotz gesetzlicher Nachbesserungen ist das Risiko hoch, dass schon Jahre zurückliegende Zahlungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Gerade bei häufigeren Geschäften mit einem insolventen Kunden kann das Risiko existenzbedrohend werden. Wir beraten Sie gerne, wie Sie dieses Risiko versichern können.

Insolvenzanfechtung auch für Jahre zurückliegende Zahlungen

Nach §§129ff. können Insolvenzverwalter im Rahmen der Insolvenzanfechtungen Zahlungen zurückfordern, die ein insolventes Unternehmen schon lange vor der Insolvenz getätigt hat. Dann müssen Sie auch Zahlungen, die Sie über lange Zeiträume erhalten haben, zurückerstatten. Die Verfallfrist beträgt ganze zehn Jahre; in der Praxis ist allerdings eine Karenzfrist von vier Jahren üblich. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter möglicherweise alle Zahlungen der vergangenen vier Jahre von Ihnen zurückfordern wird. Das kann Summen bedeuten, die Sie selbst in Ihrer Existenz gefährden.

Warenkreditversicherungen und Investitionsgüterversicherungen helfen Ihnen hier nicht weiter, weil sie keine Nachhaftung versichern, sondern mit dem Zahlungseingang abgeschlossen sind. Nur eine spezielle Insolvenzanfechtungsversicherung minimiert dieses Risiko. Sie entschädigt rückwirkende Forderungsausfälle und prüft bzw. wehrt ggf. die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter ab. Dies gilt auch für Inanspruchnahmen aus bereits beantragten Insolvenzverfahren.

Es ist sehr schwierig, das Risiko einer Insolvenzanfechtung zu kalkulieren. Ein gutes, informiertes Mahnwesen kann sogar das Risiko einer Anfechtung erhöhen, weil Ihnen unterstellt wird, dass Sie die damalige desolate Lage Ihres Kunden schon kannten. Sie sollten wegen der langen Verfallsfrist etwa das Drei- bis Vierfache des höchsten Jahresrisikos versichern, auch wenn in der Praxis oftmals nur eine oder zwei Jahreszahlungen erfolgreich vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können. Insolvenzanfechtungsversicherungen sind aufgrund der Unwägbarkeiten, der notwendigen juristischen Expertise und der langen Zeiträume allerdings relativ teuer. Eine Absicherung von 200.000 Euro kostet in etwa 1.500 Euro.