Reiseveranstalter benötigen mehr Absicherungskapazitäten

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Reiseveranstalter benötigen mehr Absicherungskapazitäten

Reiseveranstalter benötigen mehr Absicherungskapazitäten

PRESSEINFORMATION – Trier, 17.03.2023 Pauschalreisen legen deutlich zu // Kapazitäten für gesetzlich vorgeschriebene Reisepreisabsicherungen begrenzt // Gracher vermittelt europaweit neue Kapazitäten Die Reisebranche erwartet, 2023 mindestens die Umsätze des Vor-Corona-Rekordjahres 2019 zu erreichen. Doch mit der Rückkehr der Pauschalreisen wächst der Bedarf an den gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreisabsicherungen. Weil sich aber während der Pandemie wichtige internationale […]

PRESSEINFORMATION – Trier, 17.03.2023

Pauschalreisen legen deutlich zu // Kapazitäten für gesetzlich vorgeschriebene Reisepreisabsicherungen begrenzt // Gracher vermittelt europaweit neue Kapazitäten

Die Reisebranche erwartet, 2023 mindestens die Umsätze des Vor-Corona-Rekordjahres 2019 zu erreichen. Doch mit der Rückkehr der Pauschalreisen wächst der Bedarf an den gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreisabsicherungen. Weil sich aber während der Pandemie wichtige internationale Versicherer aus dem Segment zurückgezogen haben, sind die Kapazitäten vieler Versicherer begrenzt. Das kann das Wachstum von Reiseveranstaltern ausbremsen oder die Unternehmen wertvolle Liquidität kosten. Deutschlands führender Kautionsdienstleister Gracher nutzt daher seit Herbst 2022 sein umfangreiches Netzwerk, um internationale Kapazitäten für Reisepreisabsicherungen zu vermitteln. Denn die Kautionsversicherer kehren langsam zurück – und bieten bessere Konditionen als Banken.

Notlösung Bankaval

Der massive Einbruch des Pauschalreise-Umsatzes während der Pandemie-Jahre führte unter anderem zum Rückzug von zwei Reisepreisabsicherungs-Anbietern, die rund 40 Prozent der Marktkapazitäten in Deutschland stellten. Aktuell bieten nur noch wenige Kautionsversicherer diese Absicherungen an. Andreas Renner, Reisepreisabsicherungsspezialist bei Gracher, erläutert: „In die Bresche sind zumeist Banken gesprungen. Doch diese haben wenig Erfahrungen mit dem Segment. Vor allem haben die Bankavale den Nachteil, dass sie meist eine volle Sicherheitsleistung verlangen. Das bindet angesichts steigender Reiseumsätze vermehrt Liquidität. Liquidität, die die Reiseveranstalter lieber anderweitig nutzen würden.“

Internationaler Blick

Kautionsversicherer hingegen verlangen je nach Bonität des Reiseveranstalters nur einen Bruchteil der Sicherheitsleistung – besonders gute Bonitäten erhalten die Bürgschaft sogar blanko. Langsam zeichnet sich Entspannung ab: Einzelne Versicherer prüfen, mit kleineren Volumina in den Markt zurückzukehren. Um die Kapazitäten zu erweitern, sei ein gutes, internationales Netzwerk zu Kautionsversicherern entscheidend. Renner, der selbst lange für zwei international agierende Kautionsversicherer gearbeitet hat, empfiehlt deutschen Reiseveranstaltern daher den Blick ins Ausland: „Wir sind verbunden mit mehr als 30 Kautionsversicherern, die international agieren und größere Kapazitäten bereitstellen können. Außerdem können wir die Konditionen vergleichen und die optimale Lösung finden.“ Gracher hat in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Reisepreisabsicherungen, vor allem in Nord- und Osteuropa, arrangiert.

„Mit unserem Angebot von Reisepreisabsicherungen unterstützen wir die Reisebranche damit, Liquidität zu schonen und die schwierigen Corona-Jahren möglichst rasch hinter sich zu lassen“, ergänzt Gracher-Gründer und -Geschäftsführer Alfons-Maria Gracher.

HINTERGRUND:

Gesetzliche Vorgaben zur Reisepreissicherung

Die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) verpflichtet Reiseveranstalter, für den Fall ihrer Insolvenz die von den Reisenden erhaltenen Vorauszahlungen sowie den Rücktransport der Reisenden abzusichern. Unter die Richtlinie fallen Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen.

Als Pauschalreise gilt im Reisereicht eine Reise mit einem Vertrag über mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise – beispielsweise Flug, Autovermietung und Hotel in einem Vertrag. Der Vertrag wird zwischen dem Reisebuchenden, der meist auch selbst reist, und dem Reiseveranstalter geschlossen. Bei den verbundenen Reiseleistungen werden auch mehrere Reiseleistungen für eine Reise vereinbart, aber die einzelnen Elemente werden in einzelnen Verträgen gebucht. Tagesreisen, ein einzelner Reisebaustein und Individualreisen fallen nicht unter die Pauschalreiserichtlinie.

Für Reiseveranstalter mit einem Umsatz von jährlich mehr als 10 Millionen Euro ist seit November 2021 der Deutsche Reisesicherungs Fonds DRSF zuständig. Er kümmert sich im Schadensfall um die Abwicklung. Die Mitglieder sind – je nach Bonität – zu einer Hinterlegung von 5 bis 9 Prozent des Umsatzes verpflichtet. Diese erfolgt in der Regel durch eine Bürgschaft.