Rückblick: Inanspruchnahme von deutschen Bürgschaften – die Sicht des Anwalts

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Rückblick: Inanspruchnahme von deutschen Bürgschaften – die Sicht des Anwalts

Rückblick: Inanspruchnahme von deutschen Bürgschaften – die Sicht des Anwalts

Am 06.02.2020 fand das Web-Seminar zum Thema „Inanspruchnahme einer Bürgschaft aus Sicht eines Anwalts“ statt. Die Präsentation erhalten Sie gerne auf Anfrage: info@gracher.de. Das waren die Themen in dem Web-Seminar: Taktische Überlegungen zum Umgang mit Inanspruchnahme für Schuldner und Gläubiger Arten der Stellungnahme: schnelle, sachliche, umfangreiche, vorgreifliche Stellungnahmen Maßnahmen wie Anerbieten von Freistellung oder Sicherheiten, […]

Am 06.02.2020 fand das Web-Seminar zum Thema „Inanspruchnahme einer Bürgschaft aus Sicht eines Anwalts“ statt.

Die Präsentation erhalten Sie gerne auf Anfrage: info@gracher.de.
Das waren die Themen in dem Web-Seminar:

  • Taktische Überlegungen zum Umgang mit Inanspruchnahme für Schuldner und Gläubiger
  • Arten der Stellungnahme: schnelle, sachliche, umfangreiche, vorgreifliche Stellungnahmen
  • Maßnahmen wie Anerbieten von Freistellung oder Sicherheiten, gerichtliche Verhinderungsmaßnahmen
  • Inanspruchnahme ohne Ankündigung
  • Sondersituationen bei Gewährleistungsbürgschaften.

Der Referent
Dr. Jörg Schultheiß, Rechtsanwälte Dr. Schultheiß, Saarbrücken

Der Gastgeber
Alfons-Maria Gracher, Gründer des führenden deutschen Kautionsdienstleisters Gracher, Trier

PS Weitere Informationen und eine andere Perspektive gab es bei unserem vorausgegangenen Web-Seminar zum Thema „Inanspruchnahme von deutschen Bürgschaften – die Sicht des Kreditversicherers“ mit Daniel Schlachter, Ass. jur. der R+V-Versicherung und Alfons-Maria Gracher. Schreiben Sie uns, wenn Sie mehr dazu erfahren möchten.