Lernen Sie in unserem kostenlosen Web-Seminar am 24.9.2019 ab 15h die Sicht der Versicherung bei einer Inanspruchnahme von deutschen Bürgschaften kennen.
- Lernen Sie die Perspektive der Kreditversicherung kennen
- Praxiseinblicke: Worauf achtet die Versicherung, was benötigt sie von Ihnen
- Kostenloses Online-Seminar mit Ass. Jur. Daniel Schlachter, R+V Versicherung AG
Das zählt für die Versicherung bei der Inanspruchnahme von Bürgschaften
Eigentlich werden Bürgschaften nicht in Anspruch genommen. Eigentlich. Denn wenn es doch dazu kommt, herrscht häufig große Verunsicherung beim Bürgschaftsgläubiger: Wie stelle ich eine möglichst reibungslose Zahlung durch die Versicherung sicher? Was prüft die Versicherung, welche Unterlagen werden benötigt, wie vermeide ich eine Ablehnung?
Ass.jur. Daniel Schlachter von der R+V Versicherung hingegen weiß genau, was er im Fall einer Inanspruchnahme benötigt, um ein Urteil fällen zu können. In seinem Webinar-Vortrag gibt er Praxiseinblicke insbesondere in die Schadenbearbeitung bei Gewährleistungsbürgschaften und bei Vertragserfüllungsbürgschaften:
- So sieht der grobe Ablaufplan aus
- Diese Unterlagen sind entscheidend
- Welche Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein müssen
- Das sind die typischen Ablehnungsgründe
Bürgschaftsexperten von Versicherung und Makler direkt fragen
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen an unsere Experten zu stellen:
- Ass.jur. Daniel Schlachter, R+V Versicherung AG
- Alfons-Maria Gracher, Gründer des führenden deutschen Kautionsdienstleisters Gracher GmbH
So einfach nehmen Sie an dem Webinar teil
Sie brauchen nichts auf Ihrem Rechner zu installieren, wir senden Ihnen vorab eine Einladung mit den Zugangsdaten zu. Die Teilnahme am Webinar ist für Sie kostenlos. Das Webinar dauert voraussichtlich 60 bis 75 Minuten und ist auf Deutsch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@gracher.de.
Ihre Fragen können Sie bequem während des gesamten Webinars als kurze Nachricht an uns senden – auch anonym.
Melden Sie sich jetzt kostenlos an für unser Kunden-Webinar „Inanspruchnahme von deutschen Bürgschaften – die Sicht des Kreditversicherers“ am 24. September 2019 ab 15h an.